| Gegenstand | 1. Die Verbesserung der wirtschaftlichen sozialen Struktur auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn durch die Förderung der Wirtschaft auf allen Gebieten. Dies gilt insbesondere für die Industrie, das Handwerk, den Handel, den sonstigen Dienstleistungsbereich und das Fremdenverkehrsgewerbe. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Dazu gehören insbesondere folgende Befugnisse und Tätigkeiten: 2.1 Die Gesellschaft ist zum Erwerb und zur Veräußerung, zur Anmietung und Vermietung, zur Anpachtung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden befugt. 2.2 Die Gesellschaft kann Erschließungsmaßnahmen durchführen. 2.3 Die Gesellschaft kann Fabrikanlagen, Gewerbehöfe, gewerbliche Mietobjekte oder ähnliche Anlagen in Einzelfällen errichten, verwalten und betreiben. 2.4 Die Gesellschaft kann Parkhäuser, Tiefgaragen und/oder Anlagen zum Einstellen/Abstellen von Kraftfahrzeugen errichten und betreiben, sowie als Verwalter betreiben und verwalten. 2.5 Die Gesellschaft ist zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen befugt. 2.6 Die Gesellschaft kann Maßnahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik fördern, unterstützen und durchführen. 2.7 Die Gesellschaft soll ergänzende Aufgaben zu den selbständigen Tätigkeiten der Hauptgesellschafterin wahrnehmen, insbesondere a) ansässige und anzusiedelnde Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften, Wohnungen und Fördermitteln beraten und unterstützen, b) Werbung für die Standortgunst Iserlohns und für die Ansiedlung von Industrie-, Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie Fremdenverkehrseinrichtungen betreiben, c) Aufgaben des Stadtmarketings übernehmen. 2.8 Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung bzw. Teilbereiche der Geschäftsführung der Institute der ortsansässigen Hochschulen und ähnlicher Einrichtungen in Iserlohn sowie die Geschäftsführung von Gewerbe- und Technologiezentren übernehmen. 2.9 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an den Instituten der ortsansässigen Hochschulen zu beteiligen. 2.10 Die Gesellschaft kann alle auf dem Gebiet des Stadtmarketings anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehört insbesondere das Stadtmarketing auf den Gebieten Standortmarketing, Stadtwerbung, Touristik, Zentrenmanagement, Citymanagement und Veranstaltungsorganisation. 3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. |