Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung sowie die Vertretung von Unternehmen, deren Gegenstand der Erwerb und die Bebauung von betrieblichen Grundvermögen sowie seine Verpachtung, Nutzung und Vermietung an andere Unternehmen ist.