Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Arbeitnehmerüberlassung im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich sowie die Arbeitsvermittlung, das Outsourcing und Outplacement, alle Tätigkeiten im Bereich des Personalmanagements, die Vorbereitung und der Abschluß von Werkverträgen und artverwandten Tätigkeiten sowie die Unternehmensberatung.