Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit der Friedrich Heck GmbH & Co. KG ist jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der neu zu gründenden Friedrich Heck GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand wiederum die fabrikationsmäßige Feuerverzinnung von Klein- und Kleinstteilen ist.