| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung gemäß § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten (Kurse, Camps, Projekte, Workshops, Unterricht, digitale Lerneinheiten, Schulungen (digital und Präsenz) zur digitalen Bildung, praktischen Medienbildung, Medienkompetenzvermittlung, Grundlagen der Technik und Programmierung, sowie des kreativen Gestaltens und Handelns an Schüler innen und Lehrende, an Schulen und Ganztagsschulen, Kindertagesstätten, Universitäten, Einrichtungen der außerschulischen Jugend-, Familien- und Erwachsenenbildung aus den genannten Bereichen. Ferner soll die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Bildung für Lehrende weiterentwickelt werden. |