Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von eigenen gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, insbesondere von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.