Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter an Gesellschaften, die sich befassen mit der Durchführung von Werbung für fremde und eigene Werbung sowie mit der Vermittlung von Werbung und der Beratung auf dem Gebiet der Werbung.