Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Förderung sämtlicher ideeller und gewerblicher Interessen des Gaststätten- und Hotelgewerbes. Hierbei insbesondere die Klassifizierung, Beratung und Betreuung von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, sowie die Vertretung und Präsentation des Gastgewerbes auf Messen, Verbraucherausstellungen und ähnlichen der Öffentlichkeit oder einem beschränkten Publikumsverkehr zugänglichen Veranstaltungen.