| Gegenstand | Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, vor allem die Förderung von benachteiligten Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien. Zweck der Gesellschaft ist ferner, Aufgaben der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe durchzuführen, vorrangig benachteiligte Menschen sozialpädagogisch zu begleiten, zu qualifizieren, zu beschäftigen sowie sie bei der Integration in die Arbeitswelt zu unterstützen. Dies geschieht durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Darüber hinaus können andere soziale und diakonische Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, benachteiligten Menschen und Familien sowie die Integration in die Arbeitswelt übernommen werden. |