| Gegenstand | die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, insbesondere an Gesellschaften mit folgendem Geschäftsgegenstand: Gesellschaften, die a) Grundstück erwerben und veräußern; b) Bauträgergeschäfte, insbesondere Wohnungsbau, Gewerbebau, Baubetreuung für eigene und fremde Rechnung auf nicht der Gesellschaft gehörendem Grund und Boden betreiben, c) Treunhandgeschäfte und Vermögensvermittlungen auf dem Immobilienmarkt ausführen, d) Immobilien vermitteln, e) Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken, Wohnungs-, Teil- und Miteigentum vermitteln. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören weiter: a) die Überwachung der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften, b) die Übernahme von Verwaltungsarbeiten für Tochtergesellschaften; dazu zählen die Personalbetreuung und die Personalleitung, die Übernahme der Buchhaltung, sonstige Beratungstätigkeiten sowie der Bereich Controling, c) die Sicherstellung der Finanzierung von Tochtergesellschaften. |