Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Körperschaft ist - als Kernaufgabe: die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO; - die Förderung der Kinder und Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO; - die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO.