| Gegenstand | 1) Beteiligungen an Gesellschaften, dazu gehören der Erwerb und die Veräußerung sowie die Vermögensverwaltung auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann und darf sich an anderen Unternehmen ausschließlich in den Ländern Portugal, Spanien, Andorra, Frankreich, Monaco, Luxembourg, Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien, San Marino, Malta, Griechenland, Republik Zypern, Österreich sowie in den Ländern Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Irland beteiligen oder in den vorgenannten Ländern Zweigniederlassungen errichten oder Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann ausschließlich in den vorgenannten Ländern tätig werden. 2) Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Tätigkeit in der Unternehmensberatung und Zertifizierungsberatung, u. a. im Bereich der automobilen und rechtsanwaltlichen Tätigkeit sowie die zulässige Beratung nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, insbesondere § 5 (1) (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG). 3) Erbringung von Assistance-Leistungen in kaufmännischen und administrativen Bereichen. 4) Ferner sämtliche Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck der Gesellschaft dienlich sein können, sofern sie nicht mit § 3 (1) Satz 1 und 2 dieses Gesellschaftsvertrags in dieser Fassung im Widerspruch stehen. |