Handelsregister B des Amtsgerichts Hagen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 4
HRB 818
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Märkische Transportbeton Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Hagen
c)
Herstellung und Lieferung von
Transportbeton.
500.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Becker, Heinrich, Kaufmann, Zurstraße
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Köster, Heinrich, Hagen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.1961 zuletzt geändert am
13.11.1990
a)
08.08.2003
Wilkesmann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.06.1961
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.08.2003.
Beschluss
Bl. 54 - 57 Sd.-Bd.
Gesellschaftsvertrag
Bl. 52 - 53 Sd.-Bd.
2
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6
(Geschäftsführung) beschlossen.
a)
22.03.2005
Fischer
b)
Beschluss,
Bl. 73 Sd.-Bd.;
Gesellschaftsvertrag,
Bl. 76 ff. Sd.-Bd.
Abruf vom 04.04.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hagen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 4
HRB 818
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Geschäftsführer:
Becker, Heinrich, Kaufmann, Zurstraße
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Becker, Michael, Hagen, *XX.XX.1974
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen
a)
05.10.2005
Block
4
b)
Geschäftsanschrift:
Schwerter Straße 15, 58099 Hagen
Prokura erloschen:
Köster, Heinrich, Hagen
a)
03.09.2009
Lange
5
b)
Der notarielle Verschmelzungsplan vom 26.03.2010 bzgl. der
grenzüberschreitenden Verschmelzung ist am 30.03.2010
eingereicht worden.
An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:
Die Ruhr-Emscher-Beton und Baustoffe Limited, eine Private
Limited Companie nach englischem Recht mit dem Sitz in
Birmingham, West Midlands, United Kingdom, eingetragen im
Register of Companies for England and Wales, Cardiff,
Companie Nr. 05510753, als übertragende Gesellschaft und
die Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach
deutschem Recht, mit dem Sitz in Hagen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 818, als
übernehmende Gesellschaft.
Gläubigerrechte nach deutschem Recht:
Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können
gemäß § 122 a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistungen
verlangen, wenn Sie binnen sechs Monaten nach der
a)
28.04.2010
Fischer
Abruf vom 04.04.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hagen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 3 von 4
HRB 818
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister des Amtsgerichts Hagen ihren Anspruch nach
Grund und Höhe schriftlich gegenüber der übernehmenden
Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Schwerter Straße
15, 58099 Hagen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können
nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können
glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die
Erfüllung Ihrer Forderungen gefährdet sind. Es sich um einen
so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche
Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22
UmwG.
Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers
auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um
einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln.
Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich
des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts
eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss
nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher
Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die
Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch
insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später
gegebenenfalls daraus resultierenden
Schadensersatzanspruch besteht.
Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf
vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben,
die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und
staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu
verlangen, nicht zu.
Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu
beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine
Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der
Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der
aufnehmenden Märkische Transportbeton Gesellschaft mit
beschränkter
Haftung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in
Betracht.
Gläubigerrechte nach englischem Recht:
Jeder Gläubiger, der übertragenden Gesellschaft kann gemäß
Abruf vom 04.04.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hagen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 4 von 4
HRB 818
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer
Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von
deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann
abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR), Hierzu hat er dieses
Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu
machen.
Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine
Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der
Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der
Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich
nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis
zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die
jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder
durch einen Vertreter mitstimmen.
Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der
vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der
Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Herrn Heinrich Becker, Schwerter Straße 15, 58099
Hagen, angefordert werden.
Rechte der Minderheitsgesellschafter
Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen
Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren
keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf
die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der
Minderheitsgesellschafter entbehrlich.
6
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2010
sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer
Gesellschafterversammlung vom 01.06.2010 mit der Ruhr-
Emscher-Beton und Baustoffe Limited mit Sitz in Birmingham
(Register of Companies for England and Wales, Cardiff,
Company No. 05510753) verschmolzen.
a)
10.09.2010
da Costa Pereira
Abruf vom 04.04.2024