| Gegenstand | (1) die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Stadt Hagen durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen auf allen Handlungsfeldern der kommunalen Wirtschaftsförderung, auf dem Gebiete des Stadtmarketings und der Tourismusförderung. (2) Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den öffentlichen Zweck auszurichten und das Unternehmen so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. (3) Dem Unternehmenszweck dienen insbesondere folgende Teilziele: - Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hagen - Erhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzpotenzials - Erhaltung und Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials - Standortsicherung bestehender Betriebe - Ansiedlung neuer, die bestehende Branchenstruktur ergänzende Betriebe - Gewerbeflächenvorsorge, Gewerbeflächenentwicklung und Optimierung der Gewerbeflächennutzung - Erarbeitung von Nutzungskonzepten einschließlich Rahmenplanungen und Realisierungskonzepten für bestehende, für brachliegende und für neue Gewerbegebiete incl. Projektentwicklung und -steuerung - die Vermarktung von Gewerbeflächen, insbesondere durch Vermittlung von eigenen, treuhänderischen oder fremden Grundstücken an angesiedelte und ansiedlungswillige Unternehmen - Weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes, u.a. durch Regionalmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort - Beratungsleistungen für Unternehmen, Technologie- und Innovationsberatung, Förderberatung - Stärkung des touristischen Images sowie Steigerung der touristischen Nutzung des Standortes (4) Die Gesellschaft ist unter Abwägung der in Ziffer 3 genannten Ziele zur wirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet. (5) Die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 Gemeindeordnung NRW sind zu beachten. (6) Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben im Interesse der Einwohner der Stadt Hagen wahrzunehmen. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. |