Handelsregister B des Amtsgerichts Hagen
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Nummer der Firma:
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HRB 1882
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BSG Betonschutz GmbH
b)
Hagen-Hohenlimburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Beton- und Stahl
Sanierungen sowie Korrosionsschutz und
Brückenfahrbahnisolierung jeglicher Art.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens dienen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen und auch
Zweigniederlassungen errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Benninghaus, Carsten, Technischer Leiter,
Hagen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.1985
a)
31.07.2003
Brink
b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.10.1985
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.
6 ff. Sd.-Bd.
2
b)
Schwerte
Geschäftsanschrift:
Adolph-Kolping-Straße 4, 58239 Schwerte
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung nach Schwerte beschlossen.
a)
18.03.2009
Fischer
Abruf vom 26.03.2024