Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und ihnen gestatten, als Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Gegenstand
der Personen- und Begleitschutz, Veranstaltungs- und Eventschutz, Objekt- und Werkschutz, Sicherung und Brandposten, Tor- und Empfangsdienst, City-Streife und Revierfahrten sowie Shuttle-Service.