Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung durch Gesellschafterbeschluss abweichend regeln, insbesondere Geschäftsführer zur Einzelvertretung ermächtigen und allgemein oder im Einzelfall von den Beschränkungen des §181 BGB befreien.
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Mischka GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herdecke (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes.