Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser für sich einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch zwei Geschftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.