Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, die durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte sowie weiteres Personal an der ärztlichen Versorgung der privat Versicherten, der gesetzlich Versicherten und sonstigen Patienten, insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen gemäß dieser Satzung teilnehmen.