Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt oder ist ein Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Unterhaltung von gastronomischen Betrieben, Unternehmensveranstaltungen und ähnlichen Events, der Betrieb von ähnlichen Freizeiteinrichtungen nebst gastronomischer Nebenbetriebe und der Handel mit Gütern der Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sowie allen sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können