Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
o h n e B e f u g n i s mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Abweichung von der allgemeinen Vertretungsregelung).
Gegenstand
ein Blumeneinzelhandel, Handel mit Geschenkartikeln und Antiquitäten