| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Berufsausbildung und Berufsbildung, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sowie Jugendliche und Erwachsene beim Übergang in den Beruf zu bilden und zu unterstützen, die Persönlichkeit zu stärken und die selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch a) die berufliche Ausbildung und Qualifizierung Jugendlicher und Erwachsener im Rahmen von außerbetrieblichen Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekten und die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung, Ausbildung, Umschulung und Fortbildung insbesondere für die Zielgruppen des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes. Für diese Maßnahmen hält die Gesellschaft ein eigenständiges Beratungsangebot vor und begleitet diese Maßnahmen, soweit erforderlich, durch schulische und/oder sozialpädagogische Hilfen. Darüber hinaus informiert die Gesellschaft über die Ausbildungs- und Arbeitsmarktprobleme durch eigenständige Tagungen und Veröffentlichungen. b) fachlich-methodische Sozialarbeit einschließlich der Erprobung neuer Formen und Methoden sowie Hilfen und Förderungen für diejenigen Personen, die, aus welchem Grund auch immer, keine oder nur geringe Chancen haben, sich am Arbeitsleben zu beteiligen. Zu diesem Zweck sollen auch nachweislich schwervermittelbare Arbeitslose direkt von der Gesellschaft eingestellt, ausgebildet, fortgebildet, geschult bzw. sozialpädagogisch betreut und in das Berufsleben eingegliedert werden. c) Hilfen für junge Menschen, Familien, Kranke, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, sozial benachteiligte Personen und Gruppen, für Gefährdete und Auszubildende. d) die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorstehend genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 der Abgabenordnung). Die gGmbH arbeitet mit Jugendlichen und Erwachsenen nach dem Grundsatz der persönlichen Wertschätzung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke nicht selbst verwirklicht, kann sie ihre Mittel ganz oder teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 überlassen. |