Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Errichtung von Gebäuden auf fremden Grund durch Drittunternehmen sowie der Handel mit und das Halten und Verwalten von Grundstücken.