Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Erwerben, Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen, insbesondere von Gesellschafts- und Geschäftsanteilen an anderen Gesellschaften und immateriellen Vermögensgegenständen.