| Gegenstand | 1.Gegenstand der Gesellschaft ist es im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Gütersloh e. V., hilfebedürftigen Personen, insbesondere Familien, Kindern, Jugendlichen, Müttern, alten Menschen, Kranken und Menschen mit Behinderung Hilfe im sozialen Bereich (Sozialarbeit) anzubieten und zu leisten. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), der Jugend- und Altenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der freien Wohlfahrtspflege (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), sowie die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; d.h. die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53 AO (gem.§ 52 Abs. 2 Nr. 27 AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. den Betrieb von betreuten Wohnanlagen und teilstationären Einrichtungen für die o.g. Zielgruppen, insbesondere die vergünstigte Vermietung im überwiegenden Maße an Personen des Personenkreises gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 27 AO in Verbindung mit § 53 AO, wobei die diesbezügliche Hilfebedürftigkeit zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses geprüft wird, 2. die Betreuung von ambulanten Hausgemeinschaften, 3. die Entwicklung von Netzwerken für die o.g. Zielgruppen, 4. die Finanzierung, Vermittlung, Sicherung, Verwaltung und Unterhaltung von Wohnprojekten, nachbarschaftlichen Wohngemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften und betreuten Wohnanlagen, die den Zweck unter 1 dienen, 5. die Weiterentwicklung neuer Wohnformen für die o.g. Zielgruppen, 6. Betreuungsangebote vorrangig für Kinder und Menschen mit Demenz, 7. Pflegeangebote im häuslichen Umfeld, 8. Hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen der ganzheitlichen Pflege nach SGB V, XI und XII, 9. Beratungsangebote für alle Zielgruppen zum Beispiel Migrantinnen, Schutz- und Asylsuchende, Familien, pflegende Angehörige, 10. Angebote der Sozialarbeit, 11. Beratung zum Betrieb von Betreuungseinrichtungen gemeinnütziger und kommunaler Träger, 12. Unterstützung der öffentlichen Hand in Not- und Katastrophenlagen, zum Beispiel durch den Betrieb von Impf- oder Testzentren oder Unterbringungseinrichtungen. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege vornehmen. Die Gesellschaft ist demnach unabhängig von der Verfolgung eigener gemeinnütziger Zwecke auch eine Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre satzungsmäßigen Zwecke (insbesondere die Förderung und Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege) auch durch die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen für gemeinnützige Kooperationspartner, insbesondere Geschäftsbesorgungen für Kindertagesstätten und die Erbringung von Beratungen für/zu Kindertagesstätten, erfüllen. Kooperationspartner sind der DRK Kreisverband, Gütersloh e.V. und die ihm bei Inkrafttreten der Satzung und zukünftig als Mitglieder direkt oder indirekt angeschlossenen gemeinnützigen DRK-Ortsvereine und DRK-Einrichtungen als Unternehmensverbund im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, nach Inkrafttreten dieser Satzung sowie bei Erweiterungen/Reduzierungen der Kooperationstätigkeit und/oder der Kooperationspartner den Finanzbehörden unverzüglich jeweils eine Liste der aktuellen Kooperationstätigkeiten/-partner zur Verfügung zu stellen. |