Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Errichtung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der privat- und vertragsärztlichen Versorgung durch eine fachübergreifende ambulante Versorgung der Patienten. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gem. § 73b, 73c, 104a ff. SGB V und an Modellvorhaben teil. Die Gesellschaft wird sich jeglicher Geschäfte und Maßnahmen enthalten, die für ihre ärztlichen Gesellschafter und/oder die ärztlichen Geschäftspartner Zuweiser etc. Verstöße gegen (vertrags-)arztrechtliche/berufsrechtsliche Vorschriften wären.