Handelsregister B des Amtsgerichts Gütersloh
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 13003
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Holger Struck + Voss GmbH
b)
Steinhagen
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 146, 33803 Steinhagen
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
- Zweigniederlassung Bielefeld -, 33729
Bielefeld,
Geschäftsanschrift: Grafenheider Straße
10, 33729 Bielefeld
c)
Herstellung und Reparatur von
Ziegeldächern und sämtlicher sonstiger
Dachdeckerarbeiten sowie damit in
Zusammenhang stehender erlaubter
Zimmereiarbeiten (Herstellung und
Reparatur von Dachstühlen) und damit
verbundener Tätigkeiten und
Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Voß, Thies-Niklas, Bielefeld, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2022
a)
19.12.2022
Hartmann
2
b)
Die Haftung für die im Betrieb des Geschäfts der nicht im
Handelsregister eingetragenen Firma Holger Struck -
Dachdeckermeister - Inhaber Holger Struck, begründeten
Verbindlichkeiten und der Übergang der im Betrieb der Firma
Holger Struck -Dachdeckermeister - Inhaber Holger Struck,
begründeten Forderungen sind ausgeschlossen.
a)
30.01.2023
Andersen
Abruf vom 03.04.2024