Handelsregister B des Amtsgerichts Gütersloh
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Nummer der Firma:
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HRB 11524
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Scholz Betonbau GmbH
b)
Gütersloh
Geschäftsanschrift:
Sandbrink 25, 33332 Gütersloh
c)
Durchführung und Überwachung von
Hochbauarbeiten und
Bauträgermaßnahmen einschließlich aller
damit verbundenen Nebengeschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Scholz, Christian André, Gütersloh, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Scholz, Julia Christin, Gütersloh, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2019
a)
05.08.2019
Dr. Rohde
2
b)
Nach Berichtigung von Amts wegen:
Geschäftsanschrift:
Sandbrink 35, 33332 Gütersloh
a)
15.08.2019
Dr. Rohde
3
b)
Die Scholz Hoch- und Stahlbetonbau GmbH, Gütersloh
(Amtsgericht Gütersloh, HRB 3142) hat das von ihr betriebene
Geschäft mit dem Recht, die Firma mit oder ohne Beifügung
eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes
fortzuführen, an die Scholz Betonbau GmbH, Gütersloh
(Amtsgericht Gütersloh, HRB 11524) veräußert.
Die Haftung des Erwerbers für die im Geschäftsbetrieb des
Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen
Inhabers sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten
Forderungen auf den Erwerber sind ausgeschlossen.
a)
02.10.2019
Dr. Rohde
Abruf vom 03.04.2024