Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, die An- und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, die Begründung und der Verkauf von Erbbaurechten sowie die An- und Vermietung von Grundstücken und Grundstücksgebäuden sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.