Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er zur Alleinvertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.