Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (068)
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmungen im Gesundheitswesen, insbesondere Kliniken nach § 30 GWO. Die Gesellschaft kann auch Beratungsdienstleistungen und Konzeptentwicklungen, vorwiegend für Unternehmen im Gesundheitswesen, durchführen.