| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist: a) Allgemeine Wirtschafts- und Unternehmensberatung, jedoch ohne Steuer- und Rechtsberatung, b) Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, Kapitalanlagenberatung und vermittlung, Vermittlung von Wirtschaftsgütern sowie die Verwaltung von Versicherungs- und Bausparverträgen. c) die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Finanzierungsverträgen und Darlehen, d) die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischer Investmentanteile, öffentlich angebotene Anteile einer Kapitalanlagegesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und sonstiger angebotener Vermögensanlagen sowie die Verwaltung dieser Anteile, e) die Tätigkeit des Versicherungsmaklers, f) die Tätigkeit des Finanzmaklers, zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch jede Tätigkeit, die zur Erreichung und des vorerwähnten Gesellschaftszwecks erforderlich und nützlich ist. Die Gesellschaft kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, sich an solchen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, Beteiligungen daran erwerben und die Geschäfte von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck führen. |