| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung (heute: „Eingliederungshilfe“), der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Flüchtlinge und des Wohlfahrtswesens, die Förderung wohnungsgemeinnütziger Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfe, Pflege, Unterbringung, Beratung und Betreuung von Menschen in allen Lebenslagen sowie durch Ausbildung, Förderung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, von Pflege- und Hilfsbedürftigen sowie von Kindern, Jugendlichen und alten Menschen. 4. Zu diesem Zweck bietet, unterhält und betreibt die Gesellschaft a) offene, ambulante und tagesstrukturierende Angebote, Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Erkrankungen oder sozialen Benachteiligungen; b) Angebote und Dienste für Beratung, Bildung, Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit, die der Teilhabe und Eingliederung sowie dem Lernen und der Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen dienen; c) Begegnungs- und Kommunikationszentren, die dem Kontakt, der Begegnung und der Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne inklusiver Lebenswelten dienen; d) Dienste und Angebote zur Entwicklung, Etablierung und Verbreitung fortschrittlicher Konzepte für offene Hilfen, Beratung, Betreuung und Pflege sowie Assistenzdienstleistungen in verschiedenen Formen für unterschiedliche Zielgruppen und Menschen jeden Alters; e) Angebote zur Personalentwicklung, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden, Klient:innen sowie deren gewählten Interessenvertretungen (Nutzerbeiräte). 5. Ferner stellt die Gesellschaft geeigneten Wohnraum für ältere, kranke und sozial benachteiligte Personen oder Menschen mit Behinderung zur Verfügung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Assistenzbedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfebedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Assistenzangeboten, insbesondere in sog. Besonderen Wohnformen. Auch anderen hilfsbedürftigen Personen i. S. d. § 53 AO kann Wohnraum zu vergünstigten Bedingungen überlassen werden. 6. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, in erster Linie an die zum Gesamtunternehmen „Sozialwerk St. Georg“ gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, zur Förderung der in vorstehender Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Dienstleistungen erfolgen. 7. Die Gesellschaft verwirklicht die in vorstehender Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und die in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen, insbesondere mit den zum Gesamtunternehmen „Sozialwerk St. Georg“ gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen. Zu den erbrachten und/oder in Anspruch genommenen Leistungen gehören Management- und Verwaltungsdienstleistungen, (wie z.B. die Finanzbuchhaltung, Planungs- und Controllingleistungen, Leistungen der Personalbuchhaltung und -verwaltung), die Öffentlichkeitsarbeit, kaufmännisches und technisches Facility-Management und Immobilienverwaltung, zentrale Beschaffung und IT- Dienstleistungen, Hauswirtschaftsdienste, Fahr- und Transportdienste. Zu den Nutzungsüberlassungen gehört auch die Personalgestellung im Rahmen des AÜG sowie die An- und Vermietung sowie die Überlassung von geeigneten Immobilien, Gebäuden und Räumen. |