| Gegenstand | die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurwesens. Dies umfasst die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung sowie die Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung, Steuerung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben der Planung. Überwachung und Ausführung eines Vorhabens der Architekten, Innenarchitekten oder Stadtplaner nach §§ 16, 23 BauKaG NRW. Zu den Berufsaufgaben nach §§ 16, 23 BauKaG NRW gehören auch Sachverständigentätigkeiten sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken und die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange gehören. |