Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter einen Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kather & Zeller Immobilien GmbH & Co. KG.