Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung sowie Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen, insbesondere Planung, Steuerung und Koordination sowie für Unternehmen im unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitz. Ferner Erwerb und Anmietung von Immobilien, Veräußerung eigener Immobilien, Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung sowie Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte.