Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er ist dann befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Handel mit dentaltechnischen und dentalmedizinischen Produkten sowie Erledigung aller damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehender Geschäfte.