Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 WEG, Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohn- und Gewerberäume für Dirtte, An- und Vermietung von Immobilien, Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.