Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Dieser muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch mehrere zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigte Steuerberater oder durch einen Steuerberater mit dem Recht zur gemeinschaftlichen Vertretung mit einem Vorstandsmitglied, einem Geschäftsführer, einem persönlich haftenden Gesellschafter oder Partner im Sinne des PartGG, der nicht Steuerberater ist, vertreten.