Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Sicherung der ambulanten palliativen Versorgung und Unterstützung unheilbar erkrankter Menschen in der letzten Phase ihres Lebens sowohl in häuslicher Umgebung als auch in stationären Hospizen gemäß § 53 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.