Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Eigene Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung und Gestaltung von Märkten. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. Insbesondere kann sie GmbH & Co. KGs, KGs a.A. sowie andere Gesellschaften zur Durchführung, Verwaltung oder Unterhaltung von Projekten gründen, führen und verwalten und sich als Komplementärin an solchen Gesellschaften beteiligen; insbesondere an der noch zu gründenden K & D Märkte GmbH & Co KG mit Sitz in Gelsenkirchen