Handelsregister B des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4804
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ARIAS Haushaltsgeräte-Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b)
Essen
c)
Die Wartung, die Reparatur und der Handel
mit bzw. von Haushaltsgeräten aller Art. Die
Gesellschaft darf ferner alle sonstigen
Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck
zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft
kann Zweigniederlassungen errichten,
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
erwerben und sich an solchen
Unternehmen unmittelbar oder mittelbar
beteiligen sowie Vertretungen übernehmen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Arias Ventura, Francisco, Kaufmann, Essen
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Arias geb. Goy, Annemarie Lydia, Essen
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 1980,
geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 23. Dezember 1985.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit
einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines
Geschäftsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.
Dezember 1990.
a)
22.03.2001
Ruhl
b)
Tag der ersten
Eintragung:
07.01.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.03.2001.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schonnebeckhöfe 182, 45327 Essen
a)
04.05.2010
Schroeder
Abruf vom 30.01.2024