Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und Firmenbeteiligungen aller Art sowie die An- und Vermietung und der Ankauf und die Verwaltung von Immobilien aller Art.