Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Völkerverständigungsgedankens, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie die Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Zugehörigkeit oder geschlechtlichen Orientierung verfolgt werden. 3. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; - Zurverfügungstellung von Kooperationsnetzwerken für in- und ausländische Wissenschaftler (insbesondere für gefährdete Wissenschaftler) durch sichere Kommunikationskanäle; - Förderung des wissenschaftlichen Publizierens von gefährdeten Wissenschaftlern (insbesondere aufgrund politscher, rassistischer ethnischer, geschlechtlicher oder religiöser Motive); und - Organisation von Projekten, die darauf abzielen, Ungleichheiten in der globalen akademischen Welt zu beseitigen. 5. Die Gesellschaft darf ihre Zwecke auch im Ausland verfolgen. 6. Soweit die Gesellschaft nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO.