Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
- die Verwaltung eigenen Vermögens, - Verwaltung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und alle damit in Zusammnehang stehende Geschäfte für eigene Rechnung, - sowie die Durchführung von Planungen, Steuerung und Koordination für Unternehmen, - sowie Dienstleistungen für Unternehmen im mittelbaren oder unmittelbaren Besitz der Gesellschaft, - Neugründung von Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte, - Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss der Steuer- und/oder Rechtsberatung