Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen, für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie § 34c Gewerbeordnung (GewO) bedarf. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten.