Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Führung eines (oder mehrerer) Restaurants- und Gaststättenbetriebs(e) sowie die Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, mit Ausnahme von Geschäften, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen.