Handelsregister B des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 34137
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
3Experts GmbH
b)
Essen
Geschäftsanschrift:
Heißenerstraße 238, 45359 Essen
c)
Die Vermittlung von Beschäftigten aus dem
In- und Ausland in inländische
Beschäftigungsverhältnisse. Eine
Personalüberlassung findet nicht statt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Cakir, Fatih, Dortmund, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Aver, Caner, Essen, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dahl, Marc, Essen, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2022 mit Änderung vom
14.12.2022
a)
23.12.2022
Dr. Hamme
2
b)
Nach Änderung lautet nunmehr die
Geschäftsanschrift:
Kaupenstr. 5, 45128 Essen
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dahl, Marc, Essen, *XX.XX.1976
a)
27.10.2023
Kopel
Abruf vom 02.03.2024