Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Anteilen oder von Beteiligungen als stiller Gesellschafter an Unternehmen (§ 2 Abs. 2 UBGG), sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Immobilienvermögen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Bestattungswesens und von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung, und die Erbringung von Finanzierungen und Finanzdienstleistungen für verbundene Unternehmen, sämtlich mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher nach Kreditwesengesetz.