Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von erworbenen Bestandsimmobilien, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.